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Sekundarschule Obfelden - Ottenbach (Kanton Zürich)SEKUNDARSCHULE  OBFELDEN - OTTENBACH
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A

Absenzen 
Die Erziehungsberechtigten haben für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom Unterricht. Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden. Dies geschieht per Anruf (spätestens bis 9 Uhr) an die Schulverwaltung.
Siehe auch: Dispensation  / Jokertage.

 

Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben Anspruch auf besonderen Schutz, auf Förderung ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial verantwortlichen Menschen, auf Unterstützung in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration und auf eine ihren Fähigkeiten entsprechende Aus- und Weiterbildung. Das Amt für Jugend und Berufsberatung plant, steuert, koordiniert und entwickelt die ambulante und stationäre Jugendhilfe sowie die Berufsberatung im Kanton Zürich.

 
 

Aufenthaltsraum
Siehe unter Schülerzimmer

Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe findet am Montag am Nachmittag (17.00 - 17.45 Uhr) und Freitag über Mittag (12.15 - 13.00 Uhr) statt.

 

Aufsichtsbeschwerde
Siehe unter Rechtsmittel

 

nach obenB

 

Berufsberatung
Die Berufsberatung unterstützt Schülerinnen und Schüler wie auch die Eltern bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. Adresse: Berufsberatung, in der Luberzen 42, 8902 Urdorf, Tel. 043 259 91 80

Berufswahl
Da sich die Arbeitswelt in einem stetigen Wandel befindet, spielt die Berufswahlvorbereitung eine wichtige Rolle. Sie hilft den Jugendlichen, sich mit den Fragen der Berufswahl und der persönlichen Zukunft auseinander zu setzen. Dabei ist die Zusammenarbeit aller an der Berufswahl Beteiligten unumgänglich. Eigeninitiative der Jugendlichen und die Unterstützung der Eltern ist bei der Informationsbeschaffung sehr wichtig. Der für unsere Schule zuständige Berufsberater lädt jeweils im November/Dezember die Eltern der Schüler und Schülerinnen der 2. Sekundarklassen zu einem speziellen Elternabend ins BIZ Urdorf ein, wo sie eingehend über die Berufswahl und weiterführende Schulen informiert werden.

Besuchswoche
Jeweils im September findet eine Besuchswoche statt.  Während dieser Schulwoche stehen die Türen in allen Lektionen und Fächern offen und ermöglichen den Besuchern einen Einblick in unseren Schulalltag. Eingeladen sind auch die Eltern zukünftiger Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler. Die Daten können Sie dem Terminplan entnehmen.

Bezirksrat
Der Bezirksrat ist die zuständige Rekursbehörde.
Adresse: Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
Telefon: 044 762 15 41

 

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Contact
Das Contact ist eine niederschwellige Beratungsstelle in Affoltern am Albis, die dem Amt für Jugend und Berufsberatung Region Süd angeschlossen ist.

 

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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Auf Antrag der Klassenlehrperson erhalten Jugendliche mit ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache zusätzlichen Deutschunterricht.

Diebstahl
Die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach übernimmt keine Haftung bei Diebstahl.

Dispensationen
Dispensationen können einzelne Wochen oder Tage, bestimmte Lektionen oder Fächer umfassen. Dispensierte Schülerinnen und Schüler können zur angemessenen Nacharbeit verpflichtet werden.

 

nach obenE

 

Einsprache
Siehe unter Rechtsmittel

 

Eltern / Erziehungsberechtigte
Die gute Zusammenarbeit von Eltern und Schule bildet das Fundament für eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler. Neben der Besuchswoche im September werden in allen Klassen jährlich Elternabende und Elterngespräche durchgeführt. Die Eltern haben bei Fragen und Unklarheiten zudem die Möglichkeit, jederzeit die Lehrperson zu kontaktieren. Sollte in diesen Gesprächen keine Lösung gefunden werden, wird als erstes die Schulleitung und bei einem Andauern des Konflikts auch die Schulpflege mit einbezogen.

Elternteams
Aus jeder Klasse werden, wenn möglich, zwei Erziehungsberechtigte ins Elternteam gewählt. Pro Jahrgang wird ein Elternteam gebildet, welchem neben den gewählten Elternvertretern auch Lehrervertreter der Jahrgangsklassen sowie ein Mitglied der Schulpflege angehört. Im Rahmen der drei jährlichen Treffen werden aktuelle Vorkommnisse besprochen und gemeinsame Anlässe (z.B. Präventionstage, Referate, Workshops, Berufswahlanlässe) für die Jahrgangsklassen organisiert.

Elternrat
Anschliessend an ihre Treffen in den Elternteams versammeln sich die Delegierten im Elternrat zu einem Erfahrungsaustausch und zur Planung von jahrgangsübergreifenden Projekten.

Externe Schulaufsicht
Sämtliche Volksschulen im Kanton Zürich werden nach neuem Volksschulgesetz durch die Fachstelle für Schulbeurteilung alle vier Jahre evaluiert.

 

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Feiertage
An offiziellen kantonalen und regionalen Feiertagen fällt der Unterricht aus. Die Daten sind dem Ferienplan zu entnehmen.

Ferien
Die Daten finden Sie im Ferienplan.

Ferienverlängerungen
Siehe unter "Jokertage"

 

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Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Kreisschulgemeinde und bestimmt die Befugnisse von Stimmberechtigen, Schulpflege, Schulgemeindeversammlung, Urnenwahl und Urnenabstimmung.

Gesundheitsförderung
Fragen rund um die Gesundheit werden an unserer Schule immer wieder thematisiert und an den jährlich organisierten Präventionstagen vertieft. Die Schule ist der kantonalen Organisation für gesundheitsfördernde Schulen angeschlossen.

 

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Hausordnung
Verhaltenskodex an der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach

 

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Integrative Förderung (IF)
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen besuchen die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach in einer Regelklasse. Von einem schulischen Heilpädagogen werden sie in gewissen Fächern, in kleinen Gruppen oder in der Klasse im Teamteaching unterrichtet. Die Zuweisung erfolgt durch einen Beschluss der Schulpflege und stützt sich auf vorgängige Zusammenarbeit und Abklärung des schulpsychologischen Dienstes.

Impfstatus-Überprüfung
Der Impfstatus wird in der 1. Sek mittels eines Schreibens an die Erziehungs­berech­tigten erhoben. Die Kosten für die Impfungen gemäss kantonalem Impfplan werden durch die Schule getragen.

  

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Jokertage
Siehe unter Reglemente „Jokertage

 

Jugendsekretariat
Das geltende Jugendhilfegesetz sieht vor, dass in jedem Bezirk ein Bezirksjugendsekretariat besteht. Die Bezirke Pfäffikon, Hinwil und Uster haben sich im Rahmen eines Pilot-Versuchs zu einer Region zusammengeschlossen (AJB Region Ost). Die Bezirke Affoltern, Dietikon und Horgen bilden die AJB Region Süd (AJB = Amt für Jugend und Berufsberatung).

 

Jugend- und Familienberatung Region Süd
Die Jugend- und Familienberatung Region Süd, im Winkel 2, Affoltern a. Albis, bietet Jugendlichen bei persönlichen Problemen und Schulschwierigkeiten Hilfe an und die Familieberatungsstelle hilft Eltern bei Erziehungsfragen. Die Beratung ist kostenlos.Tel. 044 762 55 77

 

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Klassenassistenz
Eine Klassenassistenz kann für Klassen- und Fachlehrpersonen eingerichtet werden. Klassenassistenten übernehmen unter Anleitung und in Zusammenarbeit mit der Lehrperson Aufgaben, die das gesamte Geschehen im Unterricht betreffen.

Klassenlager
Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind vom Lager abzumelden. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Lager teilnehmen, besuchen während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse. Ein Lager wird durchgeführt, wenn mindestens 80% der Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. Die Klassenlehrperson hat die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus disziplinarischen Gründen vom Lager auszuschliessen. Die Betroffenen besuchen während der Lagerwoche den Unterricht in einer anderen Klasse. Die Eltern werden rechtzeitig über das geplante Lager, die Regeln des Zusammenlebens, Kosten und Ausrüstung der Jugendlichen informiert. Die Verpflegungskosten übernehmen die Eltern. Sie werden vom Kanton festgelegt und belaufen sich zur Zeit auf 17.- Fr. pro Tag.

Kommissionen
Der Liste der Zuständigkeiten der Schulpflege ist zu entnehmen, dass die Schulpflege in den ständigen Kommissionen den Vorsitz hat. Kommissionsarbeit ist ein grosser Teil der Aufgabe der Schulpflege. Die Kommissionen setzten sich immer aus ein bis zwei Schulpflegemitgliedern, einer Lehrperson und oftmals der Schulleitung zusammen.

Kontaktheft
Das Kontaktheft erleichtert die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern. Es wird von den Schülerinnen und Schülern geführt und ist in allen Lektionen mitzubringen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Eltern oder Erziehungsberechtigte den Erhalt der Informationen und bezeugen damit ihr Interesse am Schulalltag des Kindes. Auch Absenzen werden im Kontaktheft kommuniziert

Kostenbeiträge
Die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach leistet nur einen Beitrag an die Musikschule, an die Behandlungskosten des Schulzahnarztes und ans Skilager, wenn das steuerbare Einkommen des Gesuchsstellers Fr. 40'000.00 nicht übersteigt und das steuerbare Vermögen nicht über Fr. 100'000.00 liegt oder wenn die Familie Prämienverbilligung der Krankenkasse erhält. Dem Gesuch der Eltern ist eine Kopie der Steuerrechnung beizulegen oder Kopien der Bestätigung der SVA und die Krankenkassenpolice. Das Gesuch ist zuhanden der Schulpflege an die Schulverwaltung zu senden.

 

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Lehrplan
Der gültige Lehrplan kann bei den Lehrpersonen eingesehen werden.

Leitbild
Das Leitbild unserer Schule wird allen Schülerinnen und Schülern der ersten Klassen abgegeben.

Lernatelier
In den Lernateliers arbeiten die Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr wöchentlich, während einer bestimmten Anzahl Lektionen, selbständig daran, die vereinbarten Lernziele zu erreichen, Wissenslücken zu schliessen und bereits erlangtes Wissen zu vertiefen. Dabei übernimmt die Lehrkraft die Rolle eines Lerncoaches.

 

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Mittagstisch
Für die Schülerinnen und Schüler Sekundarschule besteht die Möglichkeit, in der KJTA ZickZack der Primarschule Obfelden eine ausgewogene Mahlzeit zu erhalten. Danach können sie sich bis Schulbeginn im Schülerzimmer im Schulhaus D aufhalten.
Anmeldungen: Mittagstisch Obfelden unter www.primarschule-obfelden.ch.

Mittelschulvorbereitung
Für Schülerinnen und Schüler der zweiten Sekundarklassen, die sich für eine Mittelschulprüfung vorbeiten wollen, wird zwischen Herbst- und Sportferien ein Förderkurs angeboten.

Musikschule
Die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach entrichtet in Ausnahmefällen zusätzliche Beiträge an den Musikunterricht. Siehe Kostenbeiträge

N

Nachhilfestunden
Die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach bietet keine Nachhilfestunden an. Die Schülerinnen und Schüler werden derjenigen Abteilung zugeteilt, in der sie den Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert werden. Bei Umstufungen wird den Jugendlichen ein Förderangebot bereitgestellt.

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Pausenkiosk
In der 10-Uhr-Pause (Dienstag - Freitag) können sich die Jugendlichen am Pausenkiosk eine Zwischenmahlzeit kaufen.

 

Projektunterricht
Im Projektunterricht lernen die Jugendlichen der 3. Sekundarklassen wie man Projekte plant und umsetzt. Anschliessend realisieren sie selbständig ein grösseres Projekt in Form einer Abschlussarbeit.

 

 

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kein Eintrag

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Rechtsmittel
Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten:
•  Wiedererwägungsgesuch
Die verfügende Behörde wird gebeten, auf einen Entscheid zurück zu kommen. Die Schulbehörde ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. eine neue Stellungsnahme, ein neues Gutachten.
•  Einsprache
Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist nur dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde (Schulpflege), sondern von einem Ausschuss (z.B. Kommission) getroffen wurde.
•  Rekurs
Ein Entscheid der Schulpflege wird beim Bezirksrat, ein Entscheid der Schulleitung bei der Schulpflege angefochten. Es gilt immer die nächst höhere Instanz. Das Schreiben muss jeweils eine Kopie des angefochtenen Entscheides und eine Begründung enthalten. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage. Die Einreichung eines Rekurses hat für die Massnahme aufschiebende Wirkung. Ein ablehnender Entscheid des Bezirksrats kann mit einem Rekurs an die Bildungsdirektion angefochten werden.
•  Aufsichtsbeschwerde
Handelt die Oberstufenschulpflege nach Meinung eines Bürgers pflichtwidrig oder unzureichend, kann beim Bezirksrat Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft.

Repetitionen
Das Schulgesetz sieht für die Sekundarschuljahre keine Repetition vor. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, wird eine Umstufung in eine andere Abteilung des gleichen Jahrganges vorgenommen. Als Ausnahme dieser Regelung gelten Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland, ein deutlicher Rückstand in der körperlichen und/oder geistigen Entwicklung, lange Absenzen infolge schwerer Krankheit oder Unfalls sowie psychische Probleme infolge schwieriger familiärer Verhältnisse. Die Erziehungsberechtigten und/oder die Lehrkräfte stellen einen entsprechenden Antrag an die Schulpflege. Dieser muss von einem Gutachten begleitet sein, erstellt durch den schulpsychologischen Dienst oder durch den Schularzt. Die Termine entsprechen den Terminen für die Umstufungen. Wird eine Repetition verfügt, erfolgt der Wechsel in der Regel in die gleiche Abteilung.

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Schnupperlehre
Die Schnupperlehren sollten vornehmlich in die Ferienzeit gelegt werden. Ist dies nicht möglich, können sie auf Gesuch der Schülerin / des Schülers während der Schulzeit bewilligt werden.

Schulärzte
Die Schulärzte stehen der Schule im Rahmen eines Vertrages bei gesundheitlichen Fragen und Themen innerhalb und ausserhalb des Unterrichtes zur Verfügung. Wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt, werden gewisse Impfungen gemäss den Empfehlungen der schweizerischen Expertenkommission für Impfungen wiederholt oder neu durchgeführt. Die Eltern werden jeweils kurz vor den Impfungen schriftlich informiert.
Unsere Schulärzte:
Dr. med. Eveline Breidenstein, Affolternstr. 21, 8913 Ottenbach, Tel. 044 761 25 06
Dr. med. Felix Dinkelmmann, Raihaltenstr. 25, 8912 Obfelden,Tel. 043 322 70 50

Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung in der 3. Sek umfasst gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) das Erfassen von Grösse und Gewicht, sowie das Überprüfen von Seh- und Hörvermögen. Dafür wird den Jugendlichen ein Gutschein zugestellt, welcher bei einem Arzt nach eigener Wahl eingelöst werden kann. Mehrkosten gegenüber den auf dem Gutschein vermerkten Leistungen gehen zu Lasten der Eltern.

Schulleitung
Die Sekundarschule Obfelden-Ottenbach wird von Monika Bollier und Marc Berger (Stellvertreter) geführt. Die Schulleitung ist für Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zuständig. Sie trägt die Verantwortung für die Schulorganisation, die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung unserer Sekundarschule. Die Schulleitung arbeitet eng mit der Schulpflege zusammen.

Schülerparlament
Das Schülerparlament setzt sich aus einer Vertretung jeder Klasse sowie einer Lehrperson, dem Schulsozialarbeiter und einem Schulpflegemitglied zusammen. Diese treffen sich regelmässig zu Sitzungen, organisieren Anlässe, besprechen aktuelle Probleme und stellen Anträge an die Schulkonferenz oder an die Schulpflege. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, Kompetenzen in Sitzungsleitung, Protokollführung und Projektmanagement zu entwickeln.

Schulpflege
Die Mitglieder werden vom Volk oder in stiller Wahl gewählt. Die Schulpflege wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie besteht aus sechs Mitgliedern sowie dem Präsidium. Sie ist für die strategische Führung zuständig.

Schulpsychologischer Dienst
Die schulpsychologische Beratungs- und Abklärungsstelle in Affoltern a. Albis steht Eltern, Jugendlichen, Lehrkräften und der Schulpflege zur Verfügung. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei Fragen und Problemen rund um den schulischen und erzieherischen Alltag. Auf Wunsch der Eltern und der Lehrpersonen nimmt der Schulpsychologische Dienst (SPD) im Auftrag der Schulleitung Abklärungen von Jugendlichen vor.

Schulsozialarbeit
Seit dem Schuljahr 07/08 ist an unserer Schule Martin Graf (Schulsozialarbeiter) mit einem Arbeitspensum von 60% angestellt. Er ist in erster Linie Anlaufstation für Schülerinnen und Schüler, wenn sie Probleme haben, und auch für Lehrpersonen und Eltern. Er arbeitet eng mit der Schulleitung und den Lehrpersonen zusammen.

Schulverwaltung
Die Schulverwaltung wird von Karin Scherrer geführt. Sie ist jeweils von Montag bis Freitag, von 9.00 – 11.30 Uhr erreichbar. Tel.044 776 21 05

Schulzahnarzt
Im Rahmen der gesetzlichen Regelung haben die Schülerinnen und Schüler jährlich die Möglichkeit, eine zahnärztliche Untersuchung wahrzunehmen. Dafür wird ihnen ein Gutschein zugestellt, welcher bei einem Zahnarzt nach Wahl eingelöst werden kann. Mehrkosten gegenüber den auf dem Gutschein vermerkten Leistungen gehen zu Lasten der Eltern. In Ausnahmefällen entrichtet die Schulgemeinde Kostenbeiträge an die Behandlung (siehe Kostenbeiträge).

Schülerzimmer
Haben Schülerinnen oder Schüler während den Blockzeiten eine Frei- oder Zwischenstunde, steht ihnen ein Schülerzimmer zur Verfügung. Über Mittag (Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00 bis 13:10 Uhr) wird das Schülerzimmer betreut.

Spetten
Bei Abwesenheit einer Lehrperson übernimmt ein Spetter / eine Spetterin die Klasse und erarbeitet mit dieser die von der Lehrperson vorbereiteten Unterlagen.

Stellwerktest
In der 2. Sek wird der standardisierte Leistungstest "Stellwerk 8" durchgeführt. Bei "Stellwerk 8" handelt es sich um ein computergestütztes adaptives Testsystem. D.h. der Schwierigkeitsgrad der Fragern passt sich während der Durchführung dem Wissen der Schülerinnen und Schüler an: Wer eine Frage falsch beantwortet, erhält als Nächstes eine einfachere, wer sie richtig beantwortet eine schwierigere Frage. Geprüft werden die Kenntnisse in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik.
Das auf diese Weise bewertete fachliche Wissen der Jugendlichen wird in einem individuellen, schultypenunabhängigen Leistungsprofil dargestellt. So kann aufgezeigt werden, wo die Stärken und Schwächen des Jugendlichen liegen. Anschliessend werden während eines Standortgespräches die passenden Massnahmen für eine wirkungsvolle Förderung festgelegt.

 

 

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Umstufungen
Die Umstufungstermine in eine andere Abteilung sind nach neuem Volksschulgesetzt (VSG) folgendermassen geregelt: In der 1. Sekundarklasse kann von der Klassenlehrperson ein Antrag in eine andere Stufe im November, im März und Ende Juni zuhanden der Schulleitung gestellt werden. In der 2. und 3. Sekundarklasse ist nur noch zwei Mal jährlich ein Antrag möglich (Ende Januar und Ende Juni). Sind die Eltern damit nicht einverstanden, können sie bei der Schulpflege einen Rekurs einreichen. Der Entscheid der Schulpflege ist endgültig.

Unfall/Krankheit
Gemäss gesetzlicher Bestimmungen des KVG sind alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern bei einer Krankenversicherung für die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit versichert. Die Schule ist dafür nicht zuständig.

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Wahlfach
In der 3. Sekundarklasse können die Schülerinnen und Schüler durch die Wahl von Unterrichtslektionen gezielt Schwerpunkte setzen. Die Schwerpunkte sollten immer auch im Hinblick auf den späteren Berufswunsch gesetzt werden. Die Ausbildung in den Hauptfächern wird durch den Pflichtbereich abgedeckt. Die Stundenplangestaltung wird durch das Wahlfachsystem sehr komplex. Wir sind bestrebt, einen ausgeglichenen Stundenplan zu erstellen, leider lässt sich nicht immer vermeiden, dass es Tage mit bis zu 9 Lektionen geben kann.

Wiedererwägungsgesuch
Siehe unter Rechtsmittel

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Zeugnisse
Ende Januar und Mitte Juli werden die Zeugnisse ausgestellt.

Zwischenbericht
Im November und im April werden die Schülerinnen und Schüler schriftlich über ihren Lernstand informiert. Der Bericht wird von den Eltern unterzeichnet.

 

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